produkteGEWERBE

HAFTPFLICHT
versicherung

Nach (BGB) dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet grundsätzlich
jeder Unternehmer für sämtliche Schäden, die durch seinen Betrieb  und seine betriebliche Tätigkeit - also auch durch seine Mitarbeiter - verursacht werden. Fehler bei der täglichen Arbeit können Schäden verursachen, deren Folgen niemand absehen kann. Eine Begrenzung der Haftung nach oben hin gibt es nicht!

Vor den finanziellen Folgen dieser Ansprüche schützt Sie:
Ihre Betriebshaftpflicht.

Der Versicherer nimmt Ihnen die Auseinandersetzung mit
dem Geschädigten ab und klärt Ansprüche. Dabei übernimmt er
auch die Funktion einer „passiven“ Rechtsschutzversicherung.  
Er wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab, gleicht
berechtigte Forderungen aus. Bei Unstimmigkeiten mit dem
Anspruchsteller vertritt er Ihre Rechte auch vor Gericht. 
Der Leistungsumfang wird auf die besonderen Anforderungen
Ihres Betriebes angepasst , ob Sie nur im Bereich Handwerk, Produktion,
Handel, Dienstleistungen oder als Freiberufler tätig sind.

Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
Vermögenschadenhaftpflicht
Vertrauensschadenversicherung
Planungshaftpflicht
D+O-Versicherung (Vermögenschaden Rechtsorgane)
Cyberversicherung für Fremd- und Eigenschäden

GESCHÄFTS
versicherung

 Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Ihre
Waren und Vorräte können durch verschiedene Gefahren
zerstört oder beschädigt werden.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsumfang.
Prüfen Sie Ihre Versicherungssumme.
(Sie sollte immer dem Neuwert entsprechen).
Prüfen Sie Ihr Risiko und Ihre Absicherungsform der Betriebsunterbrechung, wenn nach einem versicherten Schaden Ihr Betrieb still steht

Feuer mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden

Einbruchdiebstahl und Raub mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden

Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden

Leitungswasser mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden

Sturm / Hagel mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden

Erweiterte Elementarschäden mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden

Extended Coverage (innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Ausperrung) mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden
unbenannte Gefahren mit/ohne Betriebsunterbrechung

Betriebsunterbrechungsschäden als eigenständiger Vertrag
Glas (auch Schaufenster)

Praxisausfall/Betriebsausfall (Betriebsunterbrechung durch Krankheit des Inhabers oder einer Schlüsselperson)

Elektronikversicherung mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden

IT-Versicherung (u.a. Software) mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden

Transportversicherung für eigene oder fremde Waren
Autoinhaltsvericherung

Baustellenversicherung

Maschinenversicherung (stationär oder mobil) mit/ohne Betriebsunterbrechungsschäden

RECHTSCHUTZ
versicherung

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung übernimmt den finanziellen Ausgleich, wenn Schaden- ersatzansprüche auf das versicherte Unternehmen und seine Verantwortlichen zukommen.

Wie beruhigend, hier gut abgesichert zu sein..

Doch was geschieht mit den Risiken, wenn Ermittlungsverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren
oder ein Strafprozeß eingeleitet werden?
Oder wenn es darauf ankommt, im Dickicht der
Umweltschutzgesetze Ihre Rechtsposition zu verteidigen? 

Schließen Sie deshalb den erweiterten Strafrechtschutz in Ihre gewerbliche Rechtschutzversicherung ein.Kombinieren Sie die benötigten und gewünschten Rechtsbereiche:

Allgemeiner Firmenrechtschutz.
Rechtschutz als Arbeitgeber
Verkehrsrechtschutz Rechtschutz für gewerbliches
Eigentum oder Pachtverhältniss
Zusatzbausteine für Hilfsgeschäfte und gewerbliche Versicherungsverträge.
Erweiterter Strafrechtschut


Ihr privater Rechtschutz für Sie und Familie kann in allen gewünschten Bereichen ebenfalls eingeschlossen werden

Auch wenn bei Selbständigen das echte Vertragsrecht seit den 70er Jahren als nicht versicherbar gilt:
Bei wenigen Anbietern ist das allgemeine Vertragsrecht ab Gerichtsverfahren als Zusatzvertrag möglich.
Bei Heilberufen (Ärzten, Apotheken, Heilnebenberufen) ist Vertragsrecht üblicherweise enthalten.

Der Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers aus schuldrechtlichen Verträgen, die der nicht berufsspezifischen Einrichtung und Erhaltung von Betriebsräumlichkeiten, also nicht unmittelbar dem Unternehmensziel dienen und somit nur Nebengeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes sind. 

KRAFTFAHRT
versicherung

Als Arbeitnehmer haben Sie eine begrenzte Grundsicherung durch die Sozialsysteme.

Als Selbständiger oder Freiberufler
tragen Sie die Verantwortung für Ihre Sicherheit in der Regel allein.



Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsminderungsversicherung
Dread-Disease-Versicherung (schwere Erkrankung)
Unfallversicherung
Grundfähigkeitsversicherung
Multirente (Unfall, Grundfähigkeit, Pflegefall, schwere Erkrankung)
Pflegezusatzversicherung
Krankentagegeld

Erstellen Sie mit uns Ihr Konzept für Ihre Sicherheit. 

VERDIENSTAUSFALL
versicherung

Wer als Einzelunternehmer erkrankt, verdient kein Geld mehr. 
Wer als Leiter einer Firma erkrankt,
benötigt Geldmittel für eine Vertretung.

Auch wenn wichtige Führungskräfte erkranken,
können Geldmittel nötig werden.

Sichern Sie Ihre Existenz und die Ihres Unternehmens.

Arbeitsunfähigkeitversicherung
Krankentagegeldversicherung
Absicherung der Lohnfortzahlung
Verdienstausfallversicherung
Keymanpolice (Absicherung von Führungskräften und Geschäftsführern bei schweren Erkrankungen) 

betrieblicheALTERSVORSORGE

Nehmen Sie Ihre Verantwortung als Arbeitgeber wahr und gestalten die betriebliche Versorgung Ihres Unternehmens rechtsicher in Ihrem Sinn.

Aus der Kombination von Arbeitsrecht und Versicherungsrecht
können Risiken entstehen.

Z.B. eine Pflicht zur Erhöhung von Altersrenten, die Ihr Unternehmen ausgleicht, wenn der Versicherungsvertrag die Anpassungspflicht nicht
erfüllt oder der eine Zuschusspflicht, wenn ein Mindestkapital bei Ablauf nicht erreicht wird.

Wer die Fallstricke kennt, kann sie leicht vermeiden.
 Informieren Sie sich entsprechend und geben die nötigen
Vertragsmerkmale vor.
Prüfen Sie Ihre Strategien über Ihre Zuschusspflicht von Gehaltsumwandlungen hinaus

(ab 01.2022 auch für Bestandsverträge) BAV statt VL
Förderung von Geringverdienern (bis 2.200€ p.M.)
BAV statt Gehaltserhöhung
Zusätzliche BAV als Bindungsinstrument.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsminderungsversicherung
Dread-Disease-Versicherung (schwere Erkrankung)
Unfallversicherung
Grundfähigkeitsversicherung
Multirente (Unfall, Grundfähigkeit, Pflegefall, schwere Erkrankung)
Pflegezusatzversicherung
Krankentagegeld

Erstellen Sie mit uns Ihr Konzept für Ihre Sicherheit. 

© 2025 FinanzVersicherungsKontor
Carola Schmitt Versicherungsmaklerin